Vorträge

Demokratie in Deutschland und Japan aus juristischer Perspektive

18:30 Uhr

Vortrag mit Prof. Dr. jur. Heinrich Menkhaus

Haus der Evangelischen Kirche, Adenauerallee 37, Bonn

Eintritt frei

Offizielle Stellen in Japan und Deutschland bezeichnen den jeweils anderen Staat als Demokratie. Im Grundgesetz ist Demokratie als Staatsformmerkmal ausdrücklich genannt. Der Begriff fehlt in der japanischen Verfassung, was indes nicht heißen muss, dass Japan keine Demokratie ist. Der Vortrag soll deshalb die Geltung bzw. Ausgestaltung der Demokratie in den drei Gewalten des Staates: Legislative, Exekutive und Judikative in Japan und Deutschland beleuchten. Die Untersuchung erlaubt eine Antwort auf die Frage, inwieweit in  Japan und Deutschland das Staatsformmerkmal Demokratie verwirklicht ist. 

Justitia - Kostenloses Foto auf Pixabay

Prof. Dr. jur. Heinrich Menkhaus

1974-1979 Studium der Rechtswissenschaften, 1980 erstes, 1986 zweites juristisches Staatsexamen, 1980-1983 Wissenschaftlicher Mitarbeiter Universität Münster, Institut für internationales Wirtschaftsrecht, 1984 Promotion zum Dr. jur., 1987-1989 Studium des japanischen Rechts an der Chūō Universität, Tōkyō, 1989-1993 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Japanstudien Tōkyō, 1994/95 Geschäftsführer der European Association for Japanese Studies, Leiden (NL), 1995-2001 Leiter der Abteilung Recht und Steuern der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Japan, Tōkyō, 2001-2008 Professor für Japanisches Recht, Universität Marburg, seit 2008 Lehrstuhl für Deutsches Recht an der juristischen Fakultät und der Rechtsgraduiertenschule der Meiji Universität, Tōkyō, seit 2018 Leiter des dortigen Instituts für Rechtsvergleichung.

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